Das ist nicht korrekt. Es darf veröffentlicht werden, Goldeneye war bloß indiziert (schlimm genug), nicht beschlagnahmt.
Es darf "nur" nicht öffentlich beworben werden und nur an Volljährige verkauft werden.
Die Entscheidung Es nicht in DE zu veröffentlichen liegt beim publisher. Gibt auch einige indextitel die hier veröffentlicht wurden. Da es aber kommerziell schwierig ist sehen viele publisher dann von einer Veröffentlichung in DE ab.
Deswegen konnte man Goldeneye auch normal im Laden kaufen, man musste aber 18 sein und den Verkäufer ansprechen da es nicht öffentlich im Laden liegen durfte wenn es kein ausgewiesener 18er Bereich ist.